16.11.2024

Bevor die Menschen sterben – Unser Plan für eine effektive und sichere Notfallversorgung

Dass das deutsche Gesundheitswesen an Reformen bedarf und an großen Problemen und
Herausforderungen leidet, sollte jedem bekannt sein. Aber oft machen Politiker die
Probleme noch schlimmer. Anstatt eine ernsthafte Krankheit wie die Sepsis mit starken
Medikamenten zu behandeln, wie es das Robert Koch Institut empfiehlt, nutzen sie
Homöopathie. Um die Notfallversorgung in Deutschland wieder sicher zu gewährleisten –
und dies auch qualitativ und nicht nur quantitativ – müssen Reformen entwickelt und
umgesetzt werden, die nicht nur punktuell, sondern als Ganzes wirken.

Die Notfallversorgung im Freistaat Thüringen und im Bund hat kaum eine Lobby.
Deswegen haben sie es schwer, politische Forderungen durchzusetzen. Aus diesem Grund
hat sich am 27. Oktober 2022 in Frankfurt am Main das „Bündnis pro Rettungsdienst“
gegründet, um dem Rettungsdienst in der Politik eine Stimme zu verschaffen. Das
Bündnis wird unterstützt von der Björn Steiger Stiftung, Bundesvereinigung der
Arbeitergemeinschaft der Notärzte Deutschlands, Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft,
Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften, Deutscher Berufsverband
Rettungsdienst und der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des
Deutschen Caritasverbandes.

Wir Junge Liberale Thüringen unterstützen die politischen Ziele des Bündnisses und
fordern die Freien Demokraten auf, es uns gleichzutun.

Der Rettungsdienst muss von der Politik den Respekt erhalten, den er auch verdient
und soll in seiner Wichtigkeit gewürdigt werden. Deshalb muss der Rettungsdienst als
relevanter Teil des deutschen Gesundheitswesens anerkannt werden, denn er kann mehr,
als nur die Patienten ins Krankenhaus zu befördern.

Die medizinischen Leistungen und auch die Qualitätsvorgaben müssen in das Elfte
Sozialgesetzbuch (SGB XI). Die Rettungsdienste sollen bei der ambulanten,
stationären, sowie bei der rettungsdienstlichen Strukturreform des Gesundheitswesens
und bei der Neuplanung der Notfallversorgung mit eingebunden werden. Hierzu sollen
die derzeit vorhandenen Struktur- und Prozessdaten des Rettungsdienstes systematisch
ausgewertet und veröffentlicht werden. Die Auswertung soll qualitätssichernd und
unter wissenschaftlicher Begleitung sein. Des Weiteren muss eine ständige Konferenz
mit allen Beteiligten gebildet werden.

Die aktuelle Situation im deutschen Rettungsdienst gleicht einem unübersichtlichen
Flickenteppich. 27 verschiedene Gesetze und Verordnungen, abhängig vom Bundesland,
machen den länderübergreifenden Patiententransport zu einer Herausforderung. Die
Frage, ob eine Genehmigung für einen Transport vom Ausgangs- oder Zielort benötigt
wird, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab – eine Bürokratie, die im Ernstfall
lebensbedrohlich ist.

Wir fordern deshalb vehement die Einführung eines bundeseinheitlichen
Rettungsdienstgesetzes. Es ist an der Zeit, die Verwirrung zu beenden und für klare,
einheitliche Regeln zu sorgen, die dem Wohl der Patienten dienen. Diese dringend
benötigte Initiative sollte ihren Ausgangspunkt in Thüringen nehmen.

Auch bei den Aus- und Weiterbildungen gibt es keine einheitlichen landesrechtlichen
und bundesrechtlichen Satzungen und Verordnungen – die Weiterbildung zum Notarzt und
die Ausbildung zum Rettungssanitäter sind Aufgaben der Länder. Dies hat zur Folge,
dass es 16 unterschiedliche Ausbildungen zum Rettungssanitäter gibt. Die Ausbildung
zum Rettungssanitäter wird dadurch nicht staatlich anerkannt. Somit müssen andere
Bundesländer den thüringischen Berufsabschluss des Rettungssanitäters nicht
anerkennen. In einigen Bundesländer gibt es auch die Ausbildung zum Rettungshelfer.
Der Rettungshelfer wird wie auch der Rettungssanitäter nicht staatlich anerkannt und
es gelten keine einheitlichen Vorgaben.

Anders ist es bei der Ausbildung zum Notfallsanitäter. Die Ausbildung der
Notfallsanitäter unterliegt nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der
Notfallsanitäter Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV) bundesrechtlichen
Vorgaben aufgrund der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Zulassung der
Heilberufe nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz (GG). Somit ist die
Ausbildung zum Notfallsanitäter bundeseinheitlich und ist staatlich anerkannt.

Wir Junge Liberale Thüringen fordern, dass alle Ausbildungen, Lehrgänge und
Weiterbildungen des Rettungsdienstes dem Bund unterstellt werden. Dies soll bewirken,
dass für jeden dieselben Chancen und Vorgaben gelten und dass alle Ausbildungen,
Lehrgänge und Weiterbildungen staatlich anerkannt werden. Außerdem sollen für die
Berufe staatliche Förderungen bereitgestellt werden.

Um den Rettungsdienst zudem zu entlasten, müssen die Patientenströme besser gesteuert
und geeignete Hilfsangebote geschaffen werden. Es soll ein flächendeckendes und
transparentes Netz von Angeboten der ambulanten Akutversorgung aufgebaut und
geschaffen werden.

Das Leitstellensystem muss reformiert werden. Es sollen gemeinsame Leitstellen für
die Nummern 112 und 116 117, mit bundeseinheitlichen standardisierten Notrufabfragen
und Indikationskatalog für alle an der Notfallversorgung Beteiligten, geschaffen
werden. Telefonreanimation soll verpflichtend eingeführt werden und Low Code Bereiche
abdecken. Integrierte Leitstellen für von Rettungsdienst, Feuerwehr und
Katastrophenschutz sollen als Kernbestandteil der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr
erhalten und ausgebaut werden.

Die Qualifikation für die Arbeit in den Leitstellen und in den Servicezentralen der
Kassenärztlichen Vereinigung soll bundeseinheitlich werden. Es soll zusätzlich ein
Dispositionsrecht der anrufannehmenden Stelle gegenüber niedergelassenen Ärzten im
Bereitschaftsdienst geschaffen werden. In den Leitstellen soll die Telenotfall- und
Teleallgemeinmedizin verbindlich etabliert und installiert werden.

Um den Rettungsdienst auch zu entlasten, soll nach Vorbild der Deutschen
Demokratischen Republik die Gemeindeschwester wieder eingeführt werden. Außerdem soll
der Erfurter Notfallbogen (Advance Care Planning Konzept) verpflichtend eingeführt
werden.

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