16.11.2024

Fördergelder für Instrumente

Musikalische und kulturelle Bildung fördert nicht nur die Entwicklung des Gehirns von
Kindern, sondern fördert auch den sozialen Umgang von Kindern untereinander. Jedoch
können sich viele gemeinnützige Musikvereine und nicht-staatliche Orchester kaum neue
Instrumente, Reparaturen oder eine Generalüberholung von Instrumenten leisten.

Die Kosten für gute Instrumente kann ein gemeinnütziger Verein kaum stemmen oder er
muss woanders Gelder hernehmen, zum Beispiel von der Nachwuchsförderung.

Wir als Junge Liberale Thüringen fordern deswegen, dass die Landkreise, die
kreisfreien Städte und das Land Thüringen für gemeinnützige Musikvereine und für
nicht-stattliche Orchester Fördergelder für Instrumente bereitstellen.

Für die Neuanschaffung für Instrumente und für Reparaturen und Generalüberholungen
sollen Fördergelder bereitgestellt werden. Diese Fördergelder können einmal pro

Generalüberholungen 200 € bereitgestellt werden. Diese Fördergelder können
ausschließlich für vereinseigene Leihinstrumente beantragt werden.

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