Gebärende, bei denen sicher ist, dass ihr Kind bereits vor der Geburt nicht mehr am Leben ist oder es direkt danach stirbt, müssen dieses meistens auf natürlichem Weg austragen (was von einigen Tagen bis zu zwei Wochen dauern kann, bis es zur Entbindung kommt). Viele Gebärende wünschen sich jedoch einen Kaiserschnitt, um besser mit dieser Situation abschließen zu können. Dieser Wunsch wird den meisten Gebärenden aber nicht gewährt, warum eigentlich?
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die dem Wunsch nach einem Kaiserschnitt – unter normalen Umständen – widersprechen. Die Entscheidungsmacht liegt bisher bei den jeweils behandelten Fachärzt*innen, die abwägen, welches Risiko für die Gebärenden geringer ist. Es ist ihr Körper, über den sie frei entscheiden sollten.
Die Jungen Liberalen Thüringen fordern deshalb das Recht von Gebärenden, unter normalen Bedingungen, selbst entscheiden zu können, ob sie einen Kaiserschnitt bei Feststellung eines bereits in der Gebärmutter verstorbenen Kindes wählen oder nicht. Dies inkludiert eine pflichtgerechte Aufklärung durch Fachärzt*innen.