02.12.2023

Gleiche Krankenversicherungsbeiträge für Studenten

Wir Jungen Liberalen stehen dafür ein, dass jeder für sich die bestmögliche Bildung erhält und dabei die gleichen Chancen hat. Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V regelt die Krankenversicherungspflicht für Studierende. Diese haben eine Versicherungspflicht bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Folglich sind diejenigen, die über das 30. Lebensjahr hinaus studieren oder erst nach dem 30. Lebensjahr ein Studium beginnen, dazu angehalten, sich “freiwillig” in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dadurch werden höhere Beiträge für die Krankenversicherung fällig. Diese Handhabung spricht eindeutig gegen unseren Grundsatz und muss dringend an die heutige Generation angepasst werden! Der Gesetzgeber hat nicht zu entscheiden, wer zu alt für ein Studium ist, das muss jeder für sich individuell entscheiden können. Bis 2020 existierte eine Begrenzung von 14 Semestern, diese wurde abgeschafft. Wir fordern eine einheitliche Regelung, bemessen an einer Semesterhöchstzahlbegrenzung. Niemand sollte benachteiligt werden, wenn er sich zu einem späteren Zeitpunkt nochmal dazu entschließen sollte, einen anderen Bildungsweg einzuschlagen.

Ausnahmsweise kann die Krankenversicherung für Studierende auch über das 30. Lebensjahr hinaus verlängert werden, wenn es dafür bestimmte Gründe gibt, die eine Verlängerung des Studiums über die Regelstudienzeit hinaus rechtfertigen. Die Corona Pandemie und ihre Folgen haben dazu geführt, dass Bundes-und Landesregierungen in ganz Deutschland anerkannt haben, dass ein Studium unter normalen Bedingungen nicht möglich war und darauf reagiert, indem die Regelstudienzeit pauschal verlängert wurde. Was jedoch für die Regierung und die Universitäten als ausreichender Grund für eine Verlängerung des Studiums erachtet wird, wird gleichzeitig von den Krankenkassen missachtet. Diese haben für sich beschlossen, dass die Einschränkungen, welche mit der Corona Pandemie einhergingen, keine Verlängerung der Regelstudienzeit rechtfertigen.

An dieser Stelle fordern wir, dass der Gesetzgeber die Krankenkassen auffordert, die Folgen der Corona Pandemie auf das normale Studium anzuerkennen und sich der einheitlichen Lösung, welche die Hochschulen und die Landesregierungen gefunden haben, zu akzeptieren. Wenn die Thüringer Landesregierungen beschließt, dass die Verlängerung der Regelstudienzeit um drei Semester aufgrund von Corona zu rechtfertigen ist, dann sollten das auch die Krankenkassen so handhaben und eine Verlängerung der Krankenversicherung für Studierende um diese drei Semester stattgeben.

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