Die Landesarbeitskreise sind ein zentrales Instrument zur inhaltlichen Aufstellung
unseres Verbands. Aufgrund der aktuellen Mitgliedersituation ist eine strukturelle
Gliederung der Landesarbeitskreise mit eigenen Geschäftsordnungen zurzeit nicht
sinnvoll.
Daher nimmt der Landeskongress alle Aufforderung gegenüber dem Landesvorstand zurück,
welche ihn mit der Aufgabe aufgetragen haben Geschäftsordnungen für die
Landesarbeitskreise auszuarbeiten.
Zudem gilt die aktive Forderung an niedere Beschlussgremien einen solchen Auftrag
nicht zu erteilen.
