Besondere Leistungsfeststellung

kurz erklärt …

Ein hellblaues Sprechblasen-Symbol mit einem einfachen Smiley-Gesicht, bestehend aus zwei Strichen als Augen und einem gebogenen Strich als Mund. Die Sprechblase hat eine schwarze Umrandung.

Die „Besondere Leistungsfeststellung“ (BLF) ist eine wichtige Prüfungsform im Schulsystem Thüringens. Sie richtet sich speziell an Gymnasiast*innen der 10. Klasse und soll sicherstellen, dass Schüler*innen, die die 12. Klasse später nicht bestehen, dennoch einen anerkannten Abschluss vorweisen können. Durch die BLF erhalten die Schüler*innen also eine Art Zwischenabschluss, der ihnen den Weg in die Oberstufe oder eine berufliche Ausbildung erleichtert. Die Prüfung wurde 2004 eingeführt und gilt seither als Baustein im Bildungssystem Thüringens.

Ziel und Bedeutung der Besonderen Leistungsfeststellung

Mit der BLF möchte das Thüringer Schulsystem den Schüler*innen eine zusätzliche Sicherheit bieten. Sie prüft in mehreren Fächern, wie etwa Deutsch, Mathematik und einer weiteren Fremdsprache und Naturwissenschaft, das erworbene Wissen. Durch diesen Abschluss können Gymnasiast*innen zeigen, dass sie das erforderliche Leistungsniveau für weiterführende Bildung oder die Berufsausbildung erreichen. So erhalten Schüler*innen, die möglicherweise nicht bis zur 12. Klasse gehen können oder wollen, dennoch eine wertvolle Qualifikation.

Ablauf und Anforderungen der BLF

Die Besondere Leistungsfeststellung in Thüringen besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen, die sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache sowie ein weiteres naturwissenschaftliches Wahlfach konzentrieren. Die BLF fließt mit einem Anteil von 50 % in die Endnote des Schuljahres ein, was den Schüler*innen ermöglicht, ihre Kenntnisse in entscheidenden Bereichen unter Beweis zu stellen.

Jedoch gibt es dabei eine Besonderheit: Die Prüfungen sind verpflichtend und laufen parallel zum Unterricht ab, was für viele Schüler*innen zusätzlichen Stress verursacht. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die begrenzte Anerkennung der BLF in anderen Bundesländern. Während Schüler*innen an Regelschulen einen deutschlandweit anerkannten Realschulabschluss erreichen, bietet die BLF diese Anerkennung nicht. Deshalb kritisieren Bildungsexpert*innen, dass Gymnasiast*innen trotz gleicher Anstrengungen nicht dieselben Vorteile erhalten wie andere Schüler*innen.

Kritik und Überlegungen zur Reform der BLF

In Thüringen gibt es vermehrt Stimmen, die sich für eine Reform der Besonderen Leistungsfeststellung aussprechen. Vor allem die hohe Gewichtung der Prüfung auf die Jahresendnote steht in der Kritik. Diese Gewichtung beeinflusst das gesamte Schuljahr und kann bei vielen Schüler*innen zu zusätzlichem Leistungsdruck führen. Auch die begrenzte Anerkennung der BLF im Vergleich zum Realschulabschluss wird als ungerecht betrachtet, weil sie Gymnasiast*innen in Thüringen benachteiligt.

Mögliche Reformen könnten etwa gleiche Prüfungsbedingungen für alle Schüler*innen der 10. Klasse einführen, was eine faire Vergleichbarkeit schaffen würde. Ebenso würde eine Entlastung durch klar getrennte Prüfungs- und Unterrichtszeiten helfen, den Stress der Schüler*innen zu mindern. Durch diese Anpassungen könnte die Besondere Leistungsfeststellung in Thüringen noch besser ihrem ursprünglichen Ziel gerecht werden: eine verlässliche Sicherungsmaßnahme und ein Abschluss, der Schüler*innen in Thüringen gerechte Chancen und Perspektiven bietet.