Das am 15.04.2020 in der Runde der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder beschlossene Papier symbolisiert den Beginn der Phase, in der wir aus dem Krisenmodus heraus zur Rückkehr in die Normalität übergehen. Die Gefahr durch das Corona-Virus ist noch lange nicht gebannt, doch trotzdem muss, Schritt für Schritt, wieder eine Rückkehr in die Normalität stattfinden. Der Beschluss ist jedoch leider in vielen Punkten nicht darauf zugeschnitten, dahingehende Lösungen zu finden. Während der Krise muss jedem ein Leben ermöglicht werden, das dem Alltag so sehr ähnelt, wie es die aktuelle Lage der Pandemie und die gebotene Vorsicht erlauben.
Eine Gruppe, die aktuell besonders stark unter der Corona-Pandemie leidet, sind Gastronomen und Kneipenbesitzer. Im Papier der Regierung werden diese kaum angesprochen. Für zusätzliche Verunsicherung sorgt das Nichtvorhandensein deutlicher Regeln, die zu einer angemessenen Zeit eine Wiedereröffnung von Lokalen ermöglichen. Das trifft Gastronomen, besonders vor dem Hintergrund zur Neige gehender finanzieller Unterstützung.
Das öffentliche Leben ist mit der Krise mehr oder minder zum Stillstand gekommen. Viele Veranstaltungen, die besonders in den Sommer hinein Unterhaltungsmöglichkeiten geschaffen hätten, finden nicht statt; dies auch häufig aus gutem Grund. Sogenannte Großveranstaltungen sollen weiterhin bis zum 31. August nicht stattfinden dürfen, jedoch bleibt der Freistaat einer klaren Definition bisher schuldig. Das muss schnellstmöglich verändert werden. Diese Unsicherheit sorgt unter Veranstaltern weiter für einen enormen finanziellen wie auch persönlichen Druck.
Die Wiedereröffnung von Schulen, besonders für die Grundschüler der 4. Klasse, kommt für uns überraschend und definitiv zu früh. Speziell bei jungen Schülerinnen und Schülern ist es schwer vorstellbar, dass die Einhaltung von Abstandsregeln wirklich durchgesetzt werden kann. Der hygienische Zustand vieler Schulen, von uns schon seit Jahren bemängelt, trägt sein Übriges bei. Die fehlende Unterstützung der Hochschulen mit digitalen Möglichkeiten erschwert es ebenso, dass der digitale Vorlesungsstart ansatzweise geregelt stattfinden und die Präsenzvorlesungen wirklich ersetzen kann. Gemeinsam mit der Verlängerung der Maßnahmen zur Ein- und Rückreise bis zum 04.05. wird es besonders für Studierende, die aktuell nicht im Freistaat sind, erschwert, ihr Semester zu beginnen. Deshalb halten wir es für notwendig, Studierenden das Sommersemester 2020 rechtlich als Urlaubssemester anerkennen zu lassen.
Es wird immer schneller notwendig, für die Zeit nach der Krise Programme zu entwickeln, die wirtschaftliches Wachstum wiederbeleben und besonders die Dienstleistungswirtschaft ankurbeln können. Gleichzeitig muss die Bevölkerung aber auch in der Zeit des Überganges angemessen geschützt werden. Ein Exit aus der Krise braucht einen besseren Plan!